Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hiermit melde ich mich verbindlich zum Kurs bei Hebamme Janette Fromm (Geburtsvorbereitung, Rückbildung) an. Die Kündigung eines Kursplatzes bedarf der schriftlichen Form (E-Mail oder Brief) und muss innerhalb von 8 Wochen vor der erster Kursstunde der Hebamme vorliegen, damit sie kostenfrei ist. Bei einer Kündigung bis 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Hälfte der Kursgebühr in Rechnung gestellt, bei einer späteren Abmeldung wird die volle Kursgebühr erhoben. Ausnahme: Sollte der Platz neu besetzt werden, fallen keine Kosten an. 
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die teilgenommenen Stunden (1x pro Schwangerschaft bzw. 1x nach der Geburt bei Start spätestens 6 Monate nach der Geburt). 

Die Partner*Innen-Gebühr (Geburtsvorbereitungskurs) ist keine Leistung der Krankenkasse und muss daher selbst getragen werden. Auf Antrag beteiligen sich aber einige Krankenkassen an den Kosten. 
Nach Ende des Kurses stellt die Hebamme der Krankenkasse die teilgenommenen Kursstunden in Rechnung. Da versäumten Stunden nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden können, werden diese der Kursteilnehmerin in Rechnung gestellt. 
Die privaten Krankenkassen haben, je nach Vertrag, unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme. 

Sollte bei Geburtsvorbereitungskursen bis 4 Wochen und bei Rückbildungsgymnastik bis 1 Woche vor Kursbeginn nicht ausreichend Teilnehmer*Innen angemeldet sein, behält sich die Hebamme das Recht vor, den Kurs abzusagen. 
Bei Krankheit der Hebamme ist eine kurzfristige Terminabsage einzelner Stunden/ des Kurses möglich. Die versäumten Stunden werden versucht nachzuholen. Bei Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum kann
keine Haftung übernommen werden. (Stand Juli 2023)