Auswahl/Info

Crash-Kurs für Paare
Ihr ausgewählter Termin:
19.01.2025, 10:00 - 16:00 Uhr
Ihr ausgewählter Termin:
19.01.2025 10:00 - 16:00
Zuständig:
Vanessa Lorenz
Ort/e:
Praxis für Frauen im Centrum, Poststraße 14, 51456 Bergisch Gladbach
Kosten:
Geburtsvorbereitung Crash-Kurs für Paare: 100,00 €
zur Buchung
Beschreibung / Informationen
Liebe Kursteilnehmer*innen,

mein Ziel ist es, in einem gemütlichen Ambiente die Paare mit vielen Infos zu versorgen, damit Sie sich sicher fühlen und gut vorbereitet in die Geburt gehen können. 

Von der Schwangerschaft über Geburt, bis hin zum Wochenbett und Stillzeit werden alle Themen praxisnah besprochen. 


Teilnahmevoraussetzungen
Hebamme Vanessa Lorenz • Holunderweg 24 • 51107 Köln
Tel: 01573/2112570 • Mail: v.lorenz24@gmx.de

Allgemeine Vertragsbedingungen:

Die Anmeldung/Kursgebühr:
Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Erst mit Eingang der Anmeldung können die Interessenten an dem Kurs teilnehmen.

Kassenversicherte:
Der Kassenanteil wird bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle mit der Krankenkasse abgerechnet (AZH- Abrechnungszentrale für Hebammen). Dabei können versäumte Stunden nicht mit der Kasse abgerechnet werden, die nicht Quittiert wurden (siehe Abschnitt „Quittierungspflicht“) und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden. Allgemein gilt: Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.

Privatrechnungen:
Bei Privatpatientinnen erfolgt die Abrechnung auch über die AZH. Die Rechnung der AZH ist innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle.

Hinweis (§286 Abs. 3 BGB):
Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen die Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.

Selbstzahler:
Ist eine Abrechnung der Kursgebühren mit einer Krankenkasse nicht möglich, gelten die Bedingungen von Selbstzahlern (Kassensatz) und erfolgt über die AZH. Sofern bei Ihnen kein Krankenversicherungsschutz besteht oder Sie Eigenleistungen in Anspruch nehmen, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines Kostenträgers (z.B. durch Krankenkasse etc.). Die Rechnung der AZH ist innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle.

Rücktritt:
Wichtig: Bei einer Vertragskündigung wird eine Kündigungsgebühr wie folgt erhoben (Kassenanteil inkl. Partnerbeitrag):
- 14-8 Tage vor Kursbeginn: 50% der vereinbarten Kursgebühr
- 7 Tage vor Kursbeginn: 75% der vereinbarten Kursgebühr
- Bei Nichterscheinen am Kurstag: 100% der vereinbarte Kursgebühr

Änderungen Versichertenverhältnis und von persönlichen Daten: Ändern sich im Laufe der Betreuung Ihr Versicherungsverhältnis oder Ihre persönlichen Daten wie Familienname, Adresse, Telefonnummer, ist dies umgehend mitzuteilen.

Terminverlegung:
Da die Hebamme manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, oder die Mindestteilnehmerzahl (5 Paare) nicht erreicht wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen. Es wird entweder ein Ausweichtermin festgelegt, oder die Kursgebühren werden im vollen Umfang erstattet.

Haftung:
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe und abgelegte Gegenstände in den Praxisräumen.

Datenschutz und Schweigepflicht:
Im Rahmen dieser Dienstleistung werden personenbezogene Daten der Patientin von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Dies betreffen Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.). Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme wird diese Daten an die Abrechnungszentrale zu Zwecken der Abrechnung mit den Krankenkassen weiterleiten. Mit Einwilligung der AGB erklärt sich die Kursteilnehmerin damit ausdrücklich einverstanden. Für diese Zwecke entbindet die Kursteilnehmerin die Hebamme von ihrer Schweigepflicht.

Quittierungspflicht: Seit Inkrafttreten des Vertrages zur Versorgung mit Hebammenhilfe (§ 134a SGB V) zum 01.08.2007 sind Hebammen verpflichtet, gegenüber der Krankenkasse die erbrachten Leistungen von Ihnen als Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse mittels Unterschrift bestätigen zu lassen. Ihre Unterschrift ist Voraussetzung, damit erbrachte Leistungen mit der Krankenkasse abrechnet werden können. Es ist daher erforderlich, dass Sie alle von der Hebamme erbrachten Leistungen einzeln quittieren.

Geschwisterkinder: Ältere Geschwisterkinder dürfen zu dem Kurs nicht mitgebracht werden, auch nicht in der Ferienzeit.