Beschreibung oder Informationen:
Im Kurs werden nach und nach insbesondere die Muskelpartien gekräftigt, die durch Schwangerschaft und Geburt besonders beansprucht wurden. Aber auch die übrige Muskulatur soll wieder gestärkt werden.
Teilnahmevoraussetzung:
Die Rückbildung muss bis zum Ende des 9. Lebensmonats des Kindes beendet sein, um von den Krankenversicherungen bezahlt zu werden. Stunden nach dieser Frist werden privat in Rechnung gestellt.
Gestartet werden darf 6-8 Wochen nach vaginaler Geburt und 8-10 Wochen nach Kaiserschnitt
Bitte denke auch an ein Getränk