Auswahl/Info

Empowerment und Achsamkeit Partnerstunde
Ihr ausgewählter Termin:
13.02.2026, 16:00 - 19:00 Uhr
Ihr ausgewählter Termin:
13.02.2026 16:00 - 19:00
Zuständig:
Kathrin Bauer
Ort/e:
Familienpraxis Zebra
Kosten:
Partnergebühr: 30,00 €
zur Buchung
Beschreibung / Informationen
Ein besonderes Highlight unserer Geburtsvorbereitungskurse sind die Partnerstunden. In dieser Einheit haben werdende Eltern die Gelegenheit, sich gemeinsam intensiv auf die Geburt vorzubereiten. Die Partnerstunden schaffen Raum für Austausch, gemeinsames Üben und das Erlernen hilfreicher Techniken, die während der Geburt unterstützen können. Unser Ziel ist es, den Partnern Sicherheit und Vertrauen zu vermitteln, damit sie die werdende Mutter bestmöglich begleiten können.
Die Kursstunde gliedert sich in die Themenbereiche Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Dabei wird auch Stillberaterin Kerstin Kapp einen Teil übernehmen und wertvolle Impulse beisteuern.


Bitte melden sie sich separat zur Kursanmeldung ihrer Frau hier an. Nach der Anmeldung erhalten Sie zeitnah eine Rechnung über 30€, die bitte per Überweisung zu begleichen ist.  
Die Partnergebühr kann – je nach Krankenkasse – vollständig oder teilweise erstattet werden. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme oder Bezuschussung im Vorfeld direkt mit Ihrer Krankenkasse.


Teilnahmevoraussetzungen
Die Partnerstunde findet in der letzten Kursstunde statt. In der Partnerstunde wird thematisiert, wie dein Partner dich bei der Geburt und Stillzeit unterstützen kann. Hiefür lade ich auch Stillberaterin Kerstin Kapp von Stillliebe ein. Die Partnergebühr kann man sich im Nachhinein von seiner gesetzlichen Krankenkasse zurück erstatten lassen.

Mit der Anmeldung willige ich ausdrücklich ein, dass:
- meine für die Anbrechnung erforderlichen Daten (wie z.B. Name, Geburtsdatum, Leistungsangabe) sowie ggf. Daten des in die Betreuung einbezogenen Neugeborenen zum Zweck der Abrechnung an die AZH weitergegeben werden;
- die AZH die abrechnungsrelevanten Daten zu diesem Zwecke erfasst, verarbeitet oder nutzt.

Insofern entbinde ich die Hebamme/Hebammeneinrichtung auch von ihrer Schweigepflicht.
Diese Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft gegenüber dem o.g. Leistungserbringer widerrufen werden.