Auswahl/Info

Geburtsvorbereitung am Dienstag
Ihr ausgewählter Termin:
14.10.2025, 18:00 - 19:45 Uhr
Kurszeitraum:
14.10.2025 - 02.12.2025, 18:00 - 19:45 Uhr
Zuständig:
Team Bonner Hebammenladen
Ort/e:
Bonner Hebammenladen
zur Buchung
Beschreibung / Informationen
Geburtsvorbereitungskurs – Eine wertvolle Unterstützung für werdende Eltern

Die Geburtsvorbereitung findet im Kursformat über einen Zeitraum von 8 Wochen statt und bietet werdenden Eltern die Möglichkeit, sich intensiv auf die Geburt und die erste Zeit mit dem Baby vorzubereiten.

Was erwartet dich und euch in der Geburtsvorbereitung?
In unseren Kursen erhalten Schwangere und Paare umfassende Informationen über den Geburtsverlauf, den Umgang mit Schmerzen und verschiedene geburtsvorbereitende Maßnahmen. Darüber wird durch gezielte Atem- und Entspannungsübungen gelernt, den eigenen Körper wahrzunehmen und den eigenen individuellen Geburtsrhythmus zu finden. Das übergeordnete Ziel ist es, Vertrauen in den eigenen Körper zu stärken und Ängste abzubauen.

Kursformat:
Paarkurs: Die Anwesenheit des Partners ist an jedem Abend vorgesehen.
4. Kursstunde: Begleitpersonen haben die Möglichkeit zum moderierten Austausch, während die werdenden Mütter mit der Kursleiterin Themen wie den Beckenboden und geburtsvorbereitende Maßnahmen besprechen.

Weitere Inhalte des Geburtsvorbereitungskurses
Umgang mit Wehen und Schmerzlinderungstechniken
Gebärpositionen und ihre Wirkung
Partnerübungen zur Unterstützung während der Geburt
Stillvorbereitung und die erste Zeit mit dem Baby
Wochenbett und Rückbildung
Kostenübernahme & Teilnahmebedingungen
Die Kurskosten werden von der Krankenkasse übernommen, sofern die Teilnehmerin anwesend ist. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden und werden daher in Rechnung gestellt.

Die Partnergebühr beträgt 130€ und ist am Ersten Kursabend in bar zu entrichten. 


Teilnahmevoraussetzungen
Bei Buchung des Kurses erklären Sie sich mit folgender Datenschutzerklärung einverstanden:

Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der
(geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben
Angaben zur Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die
Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die
Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der
Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung
von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht,
was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
• Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der
Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen
austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere
wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen
gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301 a Abs. 2 SGB V über eine externe
Abrechnungsstelle.
• Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der
Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit separat zu erklärender Einwilligung der Patientin über
eine externe Abrechnungsstelle.
• Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben
nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt/-ärztin oder ein
medizinisches Labor.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der
Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen
entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des
Kalenderjahres. Ferner besteht eine Aufbewahrungspflicht gemäß der Hebammenberufsordnung für die Dokumentation
der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Die Hebamme ist aufgrund des §199 Abs. 2 BGB berechtigt, die
Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung,
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15
DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten
(Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben Sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu
erheben (Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf,
Telefon: 0211/384240, Telefax: 0211/3842410, www.ldi.nrw.de,poststelle@ldi.nrw.de Die Teilnahme am Kurs setzt eine vollendete 24. SSW voraus.