Rückbildungskurs
- Ihr ausgewählter Termin:
- 05.01.2026, 19:00 - 20:15 Uhr
- Kurszeitraum:
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05.01.2026 - 02.03.2026, 19:00 - 20:15 Uhr
- Zuständig:
- Alexandra Kemmerich
- Ort/e:
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Elternschule Frauenklinik St. Louise, Paderborn, Mallinckrodtstr. 60
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Kosten:
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gesetzlich Versicherte: 114,00 €
zur Buchung
Beschreibung / Informationen
Der Kurs beschäftigt sich mit der Rückbildung der körperlichen Veränderungen durch die Schwangerschaft. An den ersten Abenden stehen die Wahrnehmung und Aktivierung der Beckenboden- und der tiefen Bauchmuskulatur im Fokus. Die so erlangte Stabilität der "inneren Mitte" bildet für den späteren Kursverlauf die Basis für eine beckenbodenschonende Kräftigung der weiteren Körperpartien (z.B. Bauch, Beine, Po...). Die Kursabende werden durch Entspannungs-, Aufwärm- und Dehnungsübungen abgerundet.
Rosenmontag (16.2.26) findet kein Kurs statt
8 Termine
Montags: 19:00-20:15 Uhr
Rückfragen: 0176 63 18 46 86
Teilnahmevoraussetzungen
Ab der 5.Woche nach der Geburt.
Der Kurs muss mit Beendigung des 9.Lebensmonat abgeschlossen sein, damit die Krankenversicherung die Kosten für den Kurs übernimmt. Eine Teilnahme nach dem 9.Lebensmonat ist als SelbstzahlerIn möglich.
Der Kurs muss mit Beendigung des 9. Lebensmonats des Kindes abgeschlossen sein, damit die gesetzliche/private Krankenversicherung die Kosten für den Kurs übernimmt. Kursstunden die nach Beendigung des 9. Lebensmonat stattfinden, werden privat (Selbstzahler) in Rechnung gestellt.
Die Kursgebühren für wahrgenommene und entsprechend durch Unterschrift quittierte Kursstunden werden bei gesetzlich Versicherten von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse der Versicherten abgerechnet.
Privat versicherte Frauen erhalten eine Rechnung, die sie bei der Krankenkasse einreichen können (204,03 € für den gesamten Kurs).
Die Hebamme ist berechtigt, einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder sich durch eine andere Hebamme vertreten zu lassen, die in diesem Fall berechtigt ist, den Kurstermin zu den selben Konditionen abzurechnen und die hierzu benötigten Daten der Versicherten erhält. Sollte aufgrund von Absagen anderer Teilnehmerinnen, die Teilnehmerzahl unter 6 Personen sinken, ist die Hebamme berechtigt den Kurs ersatzlos abzusagen. Sollte die Teilnehmerin selber einen Termin nicht wahrnehmen können, hat sie keinen Anspruch auf einen Ersatztermin, dabei ist unerheblich aus welchem Grund sie nicht am Kurs teilnehmen konnte.